AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN RESET PRODUCTION E.K.
Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Veranstaltungsbesuchern und dem Veranstalter RESET PRODUCTION e.K. Sie sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten.
Vertragspartner
Durch den Kauf von Eintrittskarten bzw. anderer damit zusammenhängender Leistungen kommt ein Vertragsverhältnis nur direkt zwischen dem Käufer und dem Veranstalter zustande. Dieser ist auch verantwortlich für die Erbringung und Erfüllung der angebotenen Veranstaltung bzw. Leistung.
Vertragsabschluss
Die Regelungen des BGB über Fernabsatzverträge findet entsprechend § 312 b III Ziffer 6 BGB keine Anwendung.
Termin-, Besetzungs- und Programmänderungen
Termin-, Besetzungs- und Programmänderungen bleiben vorbehalten. Die aktuellen Programme mit den Anfangszeiten werden in den Veröffentlichungen des Veranstalters bekannt gegeben.
Künstlerische Darbietungen
Der Veranstalter beachtet die gesetzlich vorgegebenen Lärmschutzrichtlinien für Veranstaltungen.
Zutritt
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren.
Die Mitnahme von Kindern unter sechs Jahren bedarf – sofern es sich nicht um eine ausgewiesene Veranstaltung für Kinder dieser Altersgruppe handelt – der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
Kartenpreise
Die Kartenpreise werden auf die Veranstaltung bezogen in den Veröffentlichungen des Veranstalters bekannt gegeben.
Für jeden Kartenerwerb gilt:
Ermäßigung
Ermäßigungen für Schwerbehinderte mit Kennzeichen B werden mit Vorlage eines jeweils gültigen amtlichen Ausweises gewährt. Die ermäßigte Karte ist nur in Verbindung mit einem Nachweis (Ausweis oder Ausweiskopie) gültig. Der Ausweis ist daher auch am Tag der Veranstaltung mitzuführen und muss auf Verlangen vorgezeigt werden.
Ermäßigungen für Schwerbehinderte erstrecken sich nur auf solche Behinderungen bei denen eine Begleitperson benötigt wird. Alle anderen Behinderungen sind von einer Ermäßigung ausgeschlossen. Für Rollstuhlfahrer und je eine Begleitperson stehen eine bestimmte Anzahl von Sonderplätzen zur Verfügung, die gesondert bestellt werden müssen.
Kinder bis einschließlich 6 Jahre erhalten freien Eintritt zur Veranstaltung, jedoch ohne Sitzplatzanspruch.
Kinder bis einschließlich 12 Jahren zahlen einen ermäßigten Kindertarif. Gruppen erhalten ebenfalls einen ermäßigten Gruppentarif ab einer Buchung mit zehn Vollzahlern.
Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen von der Ermäßigung auszunehmen. Ermäßigungen werden pro Karte nur einmal gewährt.
Umtausch oder Rücknahme von Karten
Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch der Karten. Änderungen des Programms, die Verlegung des Veranstaltungsortes sowie Umbesetzungen oder Krankheit begründen ebenfalls keine Umtausch-/Rücknahmepflicht der Karten. Keine Reisekostenerstattung bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung. Der Besucher wird gebeten, sich vor Reiseantritt zu informieren, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet: www.resetproduction.de
Kartenverlust
Bei Verlust von Eintrittskarten mit nummerierten Plätzen behält sich der Veranstalter vor eine Bearbeitungsgebühr für die Erstellung einer Ersatzkarte zu erheben.
Weitergabe von Eintrittskarten
Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Dies gilt nicht für Besteller, deren Geschäftsbetrieb auch den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Eintrittskarten umfasst, bzw. deren Satzung die Weitergabe bzw. Vermittlung von Karten an Mitglieder oder andere Personengruppen vorsieht.
Verspäteter Einlass
Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher gegebenenfalls nur bei einer Nacheinlasspause den Saal betreten. Hierbei ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Einen Anspruch auf den ursprünglich reservierten Platz hat der Käufer nach Beginn der Veranstaltung nicht mehr.
Vorzeitiges Verlassen der Veranstaltung
Verlässt der Besucher nach Einlass oder zur Pause den Veranstaltungsraum oder das Veranstaltungsgelände, oder wird der Abrissabschnitt durch vom Veranstalter beauftragte Dritte abgetrennt, so verliert die Karte ihre Gültigkeit.
Vorzeitiges Beenden einer Veranstaltung
Eine Veranstaltung, die bis zu einer angesetzten Pause gegeben wird und aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, danach nicht fortgesetzt werden kann, wird als eine vollständig gegebene Veranstaltung angesehen und berechtigt nicht zu Ersatzansprüchen.
Absage einer Veranstaltung
Bei Absage einer Veranstaltung wird der Kartenpreis zurückerstattet. Der Anspruch auf Rückgabe der Karten muss bei der Vorverkaufsstelle geltend gemacht werden, bei der die Karten erworben wurden. Hierbei ist die Frist von vier Wochen nach dem jeweiligen Veranstaltungsdatum einzuhalten. Danach wird der Kartenpreis abzüglich aller Gebühren wie z.B. Vorverkaufs-, System- oder Bearbeitungsgebühr vom Veranstalter innerhalb einer weiteren Frist von 4 Wochen zurückerstattet.
Es besteht außerdem die Möglichkeit die Tickets in diesem Fall gegen einen anderen Veranstaltungstermin oder auch eine andere Show des Veranstalters zu tauschen.
Nach Ablauf der Antragsfrist verfällt der Anspruch auf Erstattung oder Umtausch.
Achtung: Ausgenommen von dieser Regelung sind Veranstaltungen, die aufgrund der derzeitigen, coronabedingten Situation abgesagt oder verschoben werden müssen.
Wenn Sie den angebotenen Ersatztermin nicht wahrnehmen können oder kein Nachholtermin gefunden werden konnte bieten wir Ihnen 2 Alternativen:
Zum einen können Sie sich für einen anderen Veranstaltungsort entscheiden oder in unserem Angebot eine andere Show aussuchen. Wir würden Ihre Tickets dann gegen Karten Ihrer Wahl umtauschen. Unser gesamtes Angebot finden Sie hier auf der Website.
Sollten Sie zum jetzigen Zeitpunkt nichts Passendes finden, erstatten wir Ihnen Ihre Kosten in Form eines Gutscheines. Diesen können sie dann bei einem späteren Kartenkauf einlösen. Grundlage dafür ist das von der Bundesregierung beschlossene Gesetz zum Schutz des kulturellen Lebens und der Unterhaltungsbranche in Deutschland. Hier finden Sie den offiziellen >>Gesetzestext<<.
Gewährleistung
Die Vorverkaufsstelle übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der angebotenen Informationen und Veranstaltungen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bild- und Tonaufnahmen
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Hausrecht
Mit dem Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen erkennt der Kartenerwerber das jeweilige Hausrecht des Veranstalters sowie die Haus-/Saalordnung der Veranstaltungsstätte als verbindlich an. Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Schlussbestimmungen
Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Gera. Sind beide Vertragspartner Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Gera. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand Gera vereinbart.
Der technische Dienstleister wlec ist zur Vermittlung, zum Abschluss sowie zur Abwicklung der Verträge bzgl. Veranstaltungstickets und Begleitartikel beauftragter und bevollmächtigter Handelsvertreter vom Veranstalter RESET PRODUCTION e.K.
Gera, den 15. 05 .2020
Reset Production e.K.
Inhaber Michael Noll
Straße des Friedens 200
07548 Gera